Wenn Sie die einzigen Verwandten ihrer verstorbenen Tante sind und kein Lebenspartner vorhanden ist, der in der Wohnung mit ihrer Tante wohnte, dann treten Sie als Erben in den Mietvertrag ein. Nach Kenntnis vom Tod besteht für einen Monat ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten. Danach kann nur ordentlich gekündigt werden, was bei langandauernden Mietverhältnissen sogar noch längere Kündigungsfristen bedingen kann. Insoweit hat der Vermieter Recht. Etwas anderes könnte sich nur ergeben bei vertraglich vereinbarter kürzerer Kündigungsfrist (vielfach bei DDR-Mietverträgen) oder aber im Falle der Erbausschlagung, die aber auch nur innerhalb von sechs Wochen nach der Kenntnis vom Erbfall möglich ist.