Die Kanzlei Kranich & Kollegen unterstützt die folgenden Hilfsorganisationen

SOS Kinderdörfer
Die SOS-Kinderdörfer sind eine unabhängige, nichtstaatliche und überkonfessionelle Kinderrechtsorganisation, die weltweit aktiv ist und es sich zur Aufgabe gemacht hat, verlassene und Not leidende Kinder in eine bessere Zukunft zu begleiten. SOS Kinderdörfer unterstützt Kinder und Familien in Not, ermöglicht Kindern Schulbesuch & Ausbildung, bietet gesundheitliche Versorgung für Familien und Kinder und fordert Kinderrechte auf der ganzen Welt ein. Außerdem engagiert sich die Organisation für Klimaschutz und Kinderschutz und leistet humanitäre in mehr als 130 Ländern.
Kranich & Kollegen unterstützt die SOS Kinderdörfer mit einer monatlichen Zuwendung.

UNO Flüchtlingshilfe
Die UNO-Flüchtlingshilfe ist der deutsche Partner des UNHCR – dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen – und unterstützt Menschen, die vor Krieg, Verfolgung oder Katastrophen fliehen mussten. Sie sammelt Spenden in Deutschland, finanziert damit Hilfsmaßnahmen des UNHCR weltweit und trägt dazu bei, dass Geflüchtete Zugang zu Schutz, Unterkunft, medizinischer Versorgung, Bildung und weiteren lebenswichtigen Unterstützungsangeboten erhalten. Darüber hinaus informiert sie die Öffentlichkeit über Flucht und Vertreibung und setzt sich für die Rechte und die gesellschaftliche Teilhabe von Geflüchteten ein.

UNICEF
UNICEF ist das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen und setzt sich weltweit für die Rechte, den Schutz und das Wohlergehen von Kindern ein. Die Organisation unterstützt Kinder und ihre Familien unter anderem mit Gesundheitsversorgung, Bildung, sauberem Trinkwasser, Ernährungshilfe und Schutz vor Gewalt, Ausbeutung und Diskriminierung. Besonders in Krisen- und Katastrophengebieten leistet UNICEF schnelle Nothilfe und arbeitet langfristig daran, die Lebensbedingungen von Kindern nachhaltig zu verbessern.
Wie können wir Ihnen helfen?
Mietrecht
Mietvertrag | Kündigung | Modernisierung | Mieterhöhung | Betriebskosten | Gewerberaum | Wohnung
Wohnungseigentum und Bauträgerrecht
Wohngeld | Eigentümerversammlung | WEG-Verwalter | Sonderumlage | Anfechtung | Bauträger
Baurecht
Bauvertrag | Mängel | Schadensersatz | Haftung | Sicherheiten | Baubehörde
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Anwaltskanzlei Kranich & Kollegen
Keithstraße 2–4, 10787 Berlin
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Tel.: 030 / 88 007 888
Fax: 030 / 88 007 877