Schriftliche Verwalterverträge sind in der Praxis ganz üblich. Schon deshalb, weil die Firmen beim Werben um eine Bestellung über ihre Leistung informieren wollen. Daneben bietet eine schriftliche Vereinbarung mehr Sicherheit für beide Seiten, wie etwa zum Umfang der Pflichten oder aber zur Höhe der Vergütung. Davon unabhängig wäre eine rein mündliche Abrede aber nicht rechtswidrig. Eine Hausordnung ist in jedem Falle empfehlenswert und kann auch von einem Gericht bestimmt werden, wenn die Eigentümer sich nicht einigen können. Der Verwalter wäre verpflichtet, auf die Einhaltung der Hausordnung zu achten.