Die Kosten für die Reparatur des Rohrbruchs sind zunächst Angelegenheit der Gemeinschaft, wenn der Rohrbruch Gemeinschaftseigentum betrifft. Ob dies der Fall ist, hängt davon ab, an welcher Stelle des Leitungsohres es zur Beschädigung kam. Wenn die Gemeinschaft die Reparaturkosten bezahlt, kann sie in der nächsten Versammlung die Erstattung der Kosten vom Wohnungseigentümer, welcher den Schaden verursacht hat, beschließen. Gegebenenfalls ist im Anschluss daran der Rechtsweg zu beschreiten. Entsprechendes gilt für weitere Schäden am Gemeinschaftseigentum.